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   OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.1996 - 8 A 13546/95.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.1996 - 8 A 13546/95.OVG (https://dejure.org/1996,15079)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.11.1996 - 8 A 13546/95.OVG (https://dejure.org/1996,15079)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. November 1996 - 8 A 13546/95.OVG (https://dejure.org/1996,15079)
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  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1993 - 10 S 1700/92

    Erledigung einer abfallrechtlichen Entsorgungsverfügung; zum Abfallbesitzer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.1996 - 8 A 13546/95
    BW 1993, 298, 300 - 8. Senat - anderer Ansicht: VGH BW, NVwZ 1994, 1130, 1131 - 10. Senat -, mit dem zutreffenden, aber unerheblichen Hinweis, daß die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung nicht die Wirksamkeit des Grundverwaltungsakts in der Zeit nach der Ersatzvornahme voraussetzt).

    Dies wird zur Vermeidung einer Rechtsschutzlücke (insofern zu Recht) von denjenigen vertreten, die eine Erledigung der Grundverfügung nach deren irreversiblen Vollziehung annehmen (vgl. VGH BW NVwZ 1994, 1130, 1131 unter Hinweis auf die Entscheidungen zu Platzverweisen des VGH BW, VBl. BW 1986, 299, 302 f., und des BVerwGE 26, 161, 163; vgl. auch Gerhardt, in: Schoch u.a., VwGO-Kommentar, Loseblattsammlung, § 113 Rdnr. 82 mit dem Hinweis, daß fortbestehende Folgewirkungen des als erledigt bezeichneten Verwaltungsakts im Rahmen des jeweiligen Rechtsregimes berücksichtigt werden müßten).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1984 - 14 S 2640/83

    Kosten für die Anwendung unmittelbaren Zwangs

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.1996 - 8 A 13546/95
    An der (rückwirkenden) Aufhebung der Beseitigungsverfügung besteht hier deshalb noch ein schutzwürdiges Interesse, weil die Wirksamkeit der Verfügung zum Zeitpunkt der Ersatzvornahme (eine) Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung und damit für die Heranziehung zu den Kosten dieser Vollzugsmaßnahme ist (vgl. VGH BW, NVwZ 1985, 202, 205 - 14. Senat -; NVwZ-RR 1989, 515 - 5. Senat - VBl.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1989 - 5 S 3157/88

    Verwaltungsakt - keine Erledigung, wenn dessen Vollziehung nicht rückgängig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.1996 - 8 A 13546/95
    An der (rückwirkenden) Aufhebung der Beseitigungsverfügung besteht hier deshalb noch ein schutzwürdiges Interesse, weil die Wirksamkeit der Verfügung zum Zeitpunkt der Ersatzvornahme (eine) Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung und damit für die Heranziehung zu den Kosten dieser Vollzugsmaßnahme ist (vgl. VGH BW, NVwZ 1985, 202, 205 - 14. Senat -; NVwZ-RR 1989, 515 - 5. Senat - VBl.
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.1996 - 8 A 13546/95
    Dies ist dann der Fall, wenn der Bescheid keine rechtlichen Wirkungen mehr äußert und die in ihm enthaltene Beschwer nachträglich entfallen ist (vgl. BVerwGE 31, 324, 325).
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.1996 - 8 A 13546/95
    Dies wird zur Vermeidung einer Rechtsschutzlücke (insofern zu Recht) von denjenigen vertreten, die eine Erledigung der Grundverfügung nach deren irreversiblen Vollziehung annehmen (vgl. VGH BW NVwZ 1994, 1130, 1131 unter Hinweis auf die Entscheidungen zu Platzverweisen des VGH BW, VBl. BW 1986, 299, 302 f., und des BVerwGE 26, 161, 163; vgl. auch Gerhardt, in: Schoch u.a., VwGO-Kommentar, Loseblattsammlung, § 113 Rdnr. 82 mit dem Hinweis, daß fortbestehende Folgewirkungen des als erledigt bezeichneten Verwaltungsakts im Rahmen des jeweiligen Rechtsregimes berücksichtigt werden müßten).
  • BVerwG, 13.10.1987 - 4 B 211.87

    Klageänderung - Erledigung - Aufhebung - Verwaltungsakt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.1996 - 8 A 13546/95
    Zwar ist diese Erweiterung der Klage gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 264 Nr. 2 ZPO grundsätzlich zulässig und auch die Klagefrist ist insofern nicht versäumt (vgl. BVerwG, DÖV 1988, 224), zumal das Klagebegehren ursprünglich in der Klageschrift als Anfechtungsbegehren formuliert worden war.
  • BVerwG, 30.08.1996 - 4 B 117.96

    Bauplanungsrecht - Bauen im Außenbereich, Privilegierung einer Jagdhütte

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.1996 - 8 A 13546/95
    Hierzu ist nämlich ein konkreter Gegenvorschlag des Pflichtigen erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. August 1996 - 4 B 117.96 -), wobei die angebotene Alternativmaßnahme sowohl in qualitativer als auch in zeitlicher Hinsicht ebenso geeignet zur Gefahrenabwehr sein muß wie die behördlich angeordnete Maßnahme.
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